AGBs
1.Geltungsbereich
Für alle unsere Angebote, Lieferungen, Neuanfertigungen, Reparaturen sowie sonstigen Dienstleistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen für einzelne Geschäfte erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Seiten firmenmäßig gezeichnet werden. Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
2.Anbote
Alle unsere Anbote sind freibleibend und unverbindlich, sofern auf dem Anbot nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist.
3.Bestellungen, Reparaturauftragsabschluß
Bestellungen werden mündlich, telefonisch und schriftlich (Post, Mail, etc.) entgegengenommen. Die Annahme des Auftrages wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers schriftlich bestätigt. (Dieser Wunsch muss im Falle einer schriftlichen Bestellung auf der Bestellung deutlich vermerkt sein.) Durch Annahme der Bestellung, des Reparaturauftrages durch die Taschnerei Genser gilt der Vertrag (Kauf-,Reparatur-,Neuanfertigung- etc.) als geschlossen. Die Bestellung hat unter exakter Nennung des protokollierten Firmenwortlautes bzw. des Namens und der Rechnungsadresse zu erfolgen. Für Reparaturaufträge ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
4.Preise
Alle von der Taschnerei Genser genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt wird, exklusive Versandkosten (z.B. für Transport und Versicherung) und Umsatzsteuer. Für Reparaturen werden Richtpreise genannt die bereits die Umsatzsteuer beinhalten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten. Die Taschnerei Genser ist bei Bestellungen berechtigt, die Preise einzelner Vertragsposten den Tagespreisen anzupassen, ohne den Auftraggeber vorab darüber zu informieren, solange sich dadurch die gesamte Rechnungssumme um nicht mehr als 5 % erhöht. Ebenso können einzelne Komponenten durch Gleichwertige des selben oder eines anderen Herstellers ersetzt werden, ohne das der Auftraggeber darüber informiert werden muss. Alle gelieferten Komponenten sind neu bzw. neuwertig. Sollten für eine Reparatur gebrauchte Komponenten verwendet werden, so wird die Taschnerei Genser ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen.
5.Lieferung
Die angegebenen Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen verstrichen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Beanstandungen von sichtbaren Transportschäden an der Verpackung sind vom Lieferanten (Mitarbeiter der Versanddienste) bestätigen zu lassen und unverzüglich der Taschnerei Genser bekannt zu geben. Versteckte Transportschäden (äußerlich nicht erkennbar) sind der Taschnerei Genser innerhalb eines Werktages bekannt zu geben. Die beschädigte Ware ist an die Taschnerei Genser zwecks Reparatur oder Garantieaustausch spesenfrei zu retournieren. Die Neuauslieferung der reparierten bzw. umgetauschten Ware durch die Taschnerei Genser erfolgt für den Auftraggeber spesenfrei. Es werden keine unfreien Pakte angenommen.
6.Zahlungsbedingungen
Für Reparaturen wird Barzahlung ohne Abzug eines Skontos vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung durch Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu erfolgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen geringfügig unvollständiger Lieferung oder leichter Mängel Zahlungen zurückzubehalten. Im Falle von Teillieferungen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung bis zur Restlieferung zurückzuhalten, sondern hat jede erhaltene Teillieferung fristgerecht zu bezahlen. Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug kommen, so stehen der Taschnerei Genser pro angefangenen Monat Verzugszinsen zu. Die Höhe beträgt 1% pro Monat.
7.Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware geht erst durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages (abzüglich korrekt abgezogener Skonti) in das Eigentum des Auftraggebers über. Sollte der Auftraggeber die Annahme der Ware verweigern (das Nichtbezahlen innerhalb der vereinbarten Frist gilt als Annahmeverweigerung), so ist die Taschnerei Genser berechtigt, dem Auftraggeber die angefallenen Transportkosten sowie den Wertverlust der Ware in Rechnung zu stellen. Sollte die Ware anderweitig unverkäuflich sein, oder aber nur zu einem geringeren Preis, so wird die Taschnerei Genser dem Auftraggeber den vollständigen Auftragswert abzüglich des Verkaufserlöses in Rechnung stellen.
8.Gewährleistung und Garantie
Ist auf der Rechnung keine Serviceadresse angeführt, so ist sie ident mit der angeführten Firmenadresse der Taschnerei Genser. Davon abweichende Regelungen werden auf der Rechnung gesondert vermerkt. Kosten und Risiko des Transportes zur bzw. von der Serviceadresse gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wird die Taschnerei Genser alle Herstellergarantien zur Gänze an seine Kunden weitergeben. Allfällige Transportkosten gehen aber zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Hersteller die Garantieleistung verweigern, so werden alle vom Hersteller in Rechnung gestellte Kosten ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Taschnerei Genser übernimmt unter keinen Umständen Kosten, die dem Auftraggeber durch Selbstreparatur der gelieferten Ware oder Reparatur durch Dritte entstehen sowie Wiedergutmachung von Schäden, die dadurch entstehen können oder entstanden sind. Die Taschnerei Genser haftet für keine direkten oder indirekten Schäden, die durch von der Taschnerei Genser gelieferten Produkte entstanden sind, soweit dies nicht durch die jeweilige Gesetzeslage ausgeschlossen ist.
9.Sonstige Bestimmungen
Leder und Lederwaren sind Naturprodukte, allfällige Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit zu gezeigten Mustern sind möglich und kein Grund zum Vertragsrücktritt des Kunden. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Rechtsunwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz.